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Die  UN - KINDERKONVENTION


Kinder haben ein Recht glücklich und zufrieden zu leben. Ihnen soll es in allen Ländern der Welt gut gehen.
Deshalb haben die allermeisten Länder  (außer den USA und Somalia) am 20. November 1989 einen Vertrag unterschrieben.
Dieser heißt "Übereinkommen über die Rechte des Kindes".
Das haben Erwachsene geschrieben und ist deshalb für Kinder und viele andere Erwachsene schwer zu verstehen.
Aber: Wer etwas unterschreibt, der muss sich daran halten, auch wenn er es nicht versteht! ABGEMACHT!

In diesem Vertrag (das ist eine Abmachung) steht zum Beispiel,
dass alle Kinder gleiche Rechte haben, egal aus welchem Land sie kommen, welche Hautfarbe sie haben,
        egal ob sie behindert sind oder ihre Eltern geschieden sind.
dass kein Kind geschlagen oder anders misshandelt werden darf ,
dass alle Kinder das Recht haben von den Eltern gut versorgt zu  werden,
dass kein Kind hungern darf,
dass alle Kinder ein Recht haben in die Schule zu gehen,
dass alle Kinder das Recht haben zu spielen und eine Freizeit zu haben,
dass alle Kinder sagen dürfen was sie denken,
dass kein Kind gezwungen werden darf zu arbeiten,
dass kein Kind körperlich bedrängt oder angefasst  werden darf.


Wer mehr darüber wissen will, schaut am besten auf den Seiten von ZZZebra.de nach.
Besonders eindringlich sind die Vergleiche von MÄRCHEN mit den Kinderrechten!


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Für Erwachsene gibt es hier den Wortlaut der UN-Konvention

Wichtige Adressen:
Deutscher Kinderschutzbund OV Gießen e.V.
Fachberatungsstelle gegensexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
Ludwigsplatz 3
35390 Gießen
Telefon: 0641-38069

Wildwasser Gießen e. V.
Liebigstrasse 13
35390 Gießen
Tel.: 0641 – 76545
E-Mail: info@wildwasser-giessen.de
Internet: www.wildwasser-giessen.de
Themen: Beratung für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen

Weitere Adressen gibt es auch beim Jugendamt der Stadt Gießen (hier klicken)