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| Kinder haben ein Recht glücklich und
zufrieden zu leben.
Ihnen soll es in allen Ländern der Welt gut gehen. Deshalb haben die allermeisten Länder (außer den USA und Somalia) am 20. November 1989 einen Vertrag unterschrieben. Dieser heißt "Übereinkommen über die Rechte des Kindes". Das haben Erwachsene geschrieben und ist deshalb für Kinder und viele andere Erwachsene schwer zu verstehen. Aber: Wer etwas unterschreibt, der muss sich daran halten, auch wenn er es nicht versteht! ABGEMACHT! In diesem Vertrag (das ist eine Abmachung) steht zum Beispiel, dass alle Kinder gleiche Rechte haben, egal aus welchem Land sie kommen, welche Hautfarbe sie haben, egal ob sie behindert sind oder ihre Eltern geschieden sind. dass kein Kind geschlagen oder anders misshandelt werden darf , dass alle Kinder das Recht haben von den Eltern gut versorgt zu werden, dass kein Kind hungern darf, dass alle Kinder ein Recht haben in die Schule zu gehen, dass alle Kinder das Recht haben zu spielen und eine Freizeit zu haben, dass alle Kinder sagen dürfen was sie denken, dass kein Kind gezwungen werden darf zu arbeiten, dass kein Kind körperlich bedrängt oder angefasst werden darf. Wer mehr darüber wissen will, schaut am besten auf den Seiten von ZZZebra.de nach. Besonders eindringlich sind die Vergleiche von MÄRCHEN mit den Kinderrechten! |

| Für Erwachsene gibt es hier den Wortlaut der UN-Konvention |
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Deutscher Kinderschutzbund OV
Gießen e.V.
Fachberatungsstelle gegensexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen Ludwigsplatz 3
35390 Gießen Telefon: 0641-38069
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| Wildwasser Gießen e. V. Liebigstrasse 13 35390 Gießen Tel.: 0641 – 76545 E-Mail: info@wildwasser-giessen.de Internet: www.wildwasser-giessen.de Themen: Beratung für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen |
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